Ludwigstraße 14
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Alle von der Firma Krätschmer angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Buchung, spätestens mit dem Einfahren auf das Gelände der Firma Krätschmer erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den AGB, die im Internet oder auf einem Aushang im Büro oder an der Parkplatz-Einfahrt eingesehen werden können.

Vertragsschluss

Mit der Anfrage durch den Kunden und der darauffolgenden Bestätigung seitens der Firma Krätschmer (persönlich oder telefonisch oder per E-Mail, spätestens jedoch mit dem Einfahren des Kunden mit seinem Pkw auf deren Betriebsgelände), kommt zwischen der Firma Krätschmer und dem Kunden ein Vertrag zu den hier genannten Bedingungen zu Stande.


Vertragsgegenstand, Leistung

Der Vertragsgegenstand beinhaltet ausschließlich die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge (bis 5m Länge) auf dem Betriebsgelände der Firma Krätschmer, das lediglich umzäunt, jedoch unbewacht und nicht gegen Witterungseinflüsse geschützt ist. Weder Bewachung noch Verwahrung sind geschuldet; es wird keine Obhut oder Fürsorgepflicht für die vom Kunden eingebrachten Gegenstände übernommen.

Der Transport der Insassen des Kundenfahrzeugs und deren Gepäck vom Parkplatz zum jeweiligen Abflugterminal am Flughafen München ist im Preis für den Stellplatz enthalten. Dies erfolgt in der Regel in Form eines Sammeltransportes. Dabei ist mit einer Wartezeit von maximal 30 Minuten zu rechnen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Bei einem Transport ab 5 Personen pro Kundenfahrzeug ist pro Person und Fahrt ein Betrag von € 5,00 zu entrichten.

Der Kunde hat die jeweiligen Ankunft - und auf Flugzeiten bei der Buchung verbindlich mitzuteilen und danach eventuelle Änderungen rechtzeitig bekannt zu geben. Für eine vom Kunden verursachte Leerfahrt ohne Wartezeit (wie z.B. Gepäck nachfahren) hat er pro Fahrt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 15,00 zu erbringen und für eine Leerfahrt mit Wartezeit in Höhe von € 20,00, es sei denn er weist nach, dass der Firma Krätschmer ein geringerer Aufwand entstanden ist.

Es ist Sache des Kunden dafür Sorge zu tragen, dass der mit der Firma Krätschmer vereinbarte Termin für den Transport zum Flughafen mindestens 90 Minuten vor dem Abflug liegt.

Nicht Vertragsgegenstand ist die rechtzeitige Ankunft des Kunden am Flughafen München. Die Firma Krätschmer übernimmt insoweit keine Haftung für eine verspätete Ankunft des Kunden am Flughafen, es sei denn es liegt auf ihrer Seite grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor, was vom Kunden nachzuweisen ist.


Datenschutz

Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten der Nutzer verweist der Betreiber auf seine gesonderte Datenschutzerklärung.


Verhalten auf dem Betriebsgelände

Das Befahren des Betriebsgeländes ist nur Personen gestattet, die im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind und für deren Fahrzeug der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz und die Zulassung nach der Straßenverkehrsordnung bis zum Erlass des Betriebsgeländes besteht.
Das Fahrzeug des Kunden wird durch die Mitarbeiter der Firma Krätschmer eingeparkt oder auf deren Anweisung durch den Kunden selbst. Letzterem hält es sich die Firma Krätschmer frei ob sie den Fahrzeugschlüssel behält oder dem Kunden mitgibt.
Das Abholen des Fahrzeuges geschieht ausschließlich allein durch den Kunden selbst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm (oder einem von ihm beauftragten Dritten) abgestellte Fahrzeug, schuldhaft oder nicht schuldhaft entstanden sind.


Haftung

Die Firma Krätschmer haftet für alle durch sie, ihre Angestellten oder Erfüllungshilfen schuldhaft verursachten Schäden aufgrund der gesetzlichen Haftungsbestimmungen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung - mit Ausnahme vorgenannter Fälle - für auf dem Betriebsgelände von Kunden verursachte Unfälle.
Bei Schäden durch höhere Gewalt, innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse, Elementarschäden sowie Immissionen Dritter ist die Firma Krätschmer von jeglicher Haftung frei. Ebenso wird keine Haftung übernommen von Schäden, die auf dem Betriebsgelände oder im Verlauf des durchgeführten Transportes zum oder vom Flughafen an Gepäckstücken des Kunden von diesem selbst verschuldet oder nicht selbst verschuldet, auftreten. Ein eventueller Ersatzanspruch des Kunden entfällt, wenn dieser den Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich und noch vor Verlassen des Betriebsgeländes an die Firma Krätschmer meldet.
Bei Hilfemaßnahmen wie z.B. Fremdstarten eines Pkw `s oder lösen einer Handbremse usw. übernehmen wir für Folgeschäden keine Haftung.


Entgelt und Bezahlung

Der Mietvertrag beginnt mit dem Einfahren auf das Betriebsgelände und endet mit dessen Verlassen.
Die Parkgebühren ergeben sich aus einer gesonderten Preisliste, die im Internet oder im Büro eingesehen werden kann, und werden pro angefangene 24-Stunden berechnet. Die Zahlung der Parkgebühr ist am Abholtag in bar oder in Kartenzahlung zu entrichten.
Bei einer Überschreitung der vereinbarten Mietzeit (gleich aus welchen Gründen) wird mit jeweils gesondert geltenden Gebühren abgerechnet; die entsprechende Preisliste kann ebenfalls im Internet oder im Büro eingesehen werden.


Rücktrittsrecht

Die Firma Krätschmer räumt jeden Kunden ein Rücktrittsrecht ein. Tritt der Kunde bis 24 Stunden vor Abflug zurück, werden keine Gebühren fällig. Tritt der Kunde nach 24 Stunden vor Abflug zurück oder nimmt die gebuchte Leistung der Firma Krätschmer nicht in Anspruch, wird der gesamte vereinbarte Mietpreis zur Zahlung fällig. Stornierungen eines Parkplatzes müssen schriftlich oder telefonisch erfolgen!
Beide Vertragspartner sind darüber hinaus berechtigt, aus wichtigen Gründen zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt nicht, wenn der Kunde aufgrund von Krankheit die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Als wichtiger Grund gelten erhebliche Vermögensverschlechterungen einer der Vertragsparteien sowie Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder höhere Gewalt. Die Firma Krätschmer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen, wenn zu befürchten ist, dass das Unternehmen geschädigt oder die Sicherheit des Unternehmens gefährdet werden kann. Ebenso bei Beleidigung des Personals.


Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein sollten oder werden würden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.